Was ist Behandlungspflege nach § 37 SGB V?
Behandlungspflege ist medizinische Pflege, die Ihr Arzt verordnet und Ihre gesetzliche Krankenkasse bezahlt. Sie verhindert oder verkürzt Krankenhausaufenthalte — direkt bei Ihnen zu Hause.
Wichtig: Kein Pflegegrad erforderlich. Es genügt eine ärztliche Verordnung (Muster 12) — wir übernehmen den Rest, inklusive Direktabrechnung mit Ihrer Kasse.
Unsere Leistungen in der Behandlungspflege
💉 Medikamentengabe
Orale Medikamente, Injektionen (s.c., i.m.), Insulingabe, Infusionen
🩹 Wundversorgung
Chronische Wunden, Dekubitus, postoperative Wunden, VAC-Therapie
🫁 Stoma- & Sondenpflege
Kolostomie, Ileostomie, Urostomie, Blasenkatheter, PEG-Sonde
🩸 Diabetikerpflege
Blutzuckermessungen, diabetische Fußpflege, Insulintherapie
💊 Port & Kompression
Portversorgung, Kompressionstherapie, Inhalation, Absaugung
🧠 Psych. Hauskrankenpflege
Psychiatrische häusliche Krankenpflege (PhKP) für psychisch kranke Patienten
Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse
Bei ärztlicher Verordnung übernimmt Ihre GKV die Kosten vollständig. Gesetzliche Zuzahlung: max. 10 € pro Verordnung bis zur jährlichen Belastungsgrenze.
0 €
Eigenanteil möglich
100%
Kassenabrechnung
0
Pflegegrad nötig
Warum Hoffnung Pflegedienst Hamburg?
MDK-Note 1,0 — bestmögliche unabhängige Bewertung
5 Sprachen — DE, RU, UK, PL, IT
30 Jahre Erfahrung — seit 1996 in Hamburg
Direktabrechnung — kein Aufwand für Sie
Kein Pflegegrad nötig — SGB V Verordnung reicht
Ganz Hamburg — Wandsbek, Rahlstedt, Bergedorf, Harburg
In 3 Schritten zur Behandlungspflege
1
Arzt aufsuchen
Ihr Hausarzt stellt die Verordnung (Muster 12) aus
2
Uns kontaktieren
040 / 24 02 74 — wir organisieren alles Weitere
3
Start der Versorgung
Nach Kassengenehmigung — in dringenden Fällen sofort






